Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 14 W 115/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 926 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfegesuch; Klage; Anhängigkeit der Hauptsache
Papierfundstellen
- MDR 1989, 272
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht …
Die Entscheidung über die Frage, ob für die Anhängigkeit eines Verbundsantrages im Scheidungsverfahren die Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreichend ist, wirft schwierige, bislang nicht hinreichend geklärte Rechts-, aber auch gegebenenfalls Tatsachenfragen auf, die in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. u. a. für die Anhängigkeit: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 971 [972]; OLG Schleswig 3. Senat, SchlHA 1995, 157 [158]; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 623 Rn. 9;… Rolland/Brudermüller, FamK, § 623 ZPO Rn. 36;… Sedemund-Treiber in: Johannson/Henrich, Eherecht, § 623 ZPO Rn. 10 (jeweils mit Verweis auf OLG Karlsruhe); dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2000, 8 WF 37/00, juris Rechtsprechung;… vermittelnd: Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 623 ZPO Rn. 23 c) und höchstrichterlich bisher nicht geklärt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesgerichtshofs). - OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97
Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen …
Weil der reine Wortlaut und dessen bisherige Interpretation, wonach Anhängigkeit mit Eingang einer Antragsschrift bei Gericht (BGH NJW 1987, 3263, 3265, OLG Bamberg, FamRZ 1994, 519, 520;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Auflage, § 261 , Rn 1) oder mit Aufnahme eines Antrags zu Protokoll des Gerichts (§ 117 Abs. 1 ZPO ; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272 ) eintritt, bei der Gebührenfestsetzung zu unbilligen Ergebnissen führen kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum die Anhängigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auf der Grundlage des eingangs dargestellten Gesetzeszweckes - teilweise unterschiedlich - neu definiert.